Versicherungsbeginn: Bitte hier das Datum eintragen, ab dem Ihr Fahrzeug versichert werden soll. Bei neuer Zulassung eines Fahrzeugs auf Ihren Namen ist dies der Tag der Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Sollte Ihnen dieser Termin noch nicht bekannt sein, wählen Sie den voraussichtlichen Zulassungstag.

Versicherungswechsel:
Bei Versicherungs-Wechsel mit einem bereits auf Ihren Namen versicherten Fahrzeug, ist der nächstmögliche Beginn in der Regel der 01.01. eines Jahres, da die meisten Verträge als Ablauftermin den 01.01. vereinbart haben. Da eine Kündigungsfrist von einem Monat besteht, muss Ihre Kündigung spätestens am 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.

Beitragserhöhung:
Falls Ihnen Ihr bisheriger Auto-Versicherer eine Beitragserhöhung mitteilt, können Sie Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung kündigen. Dieser Termin ist dann auch der Versicherungsbeginn bei Ihrem neuen Versicherer. Ihre Kündigung muss jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.

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